Freiwillige
Feuerwehr Ettlingen
Abteilung
Ettlingen
Neuerungen
im Straßenverkehrsrecht - Infos
durch Profi Trudbert Lumpp
Routine
ist auch beim Autofahren ein unerlässlicher Partner, gepaart mit der
richtigen Aufmerksamkeit. Denn wer kennt die Situation nicht, Jahre
lang fährt man dieselbe Strecke, dann ein neues Schild und man beginnt
zu grübeln. Gerade das noch junge Jahr 2001 sorgte für manche wichtige
neue Regelung im Straßenverkehr, die auch und gerade für die Männer
und Frauen der Freiwilligen Feuerwehr wesentlich sind.
Rund
50 St. Floriansjünger nahmen an der Informationsveranstaltung von
Trudbert Lumpp, Inhaber der Fahrschule am Stadtbahnhof, teil, der
auf Einladung von Kommandant Ehrle sein Wissen gerne zur Verfügung
stellte. Stichwortartig hatte er die wichtigsten Regelungen, die er
auch praktisch erklärte, indem er den Bezug zum Straßenverkehr in
und um Ettlingen herstellte, auf Folien zusammengestellt. Gleichfalls
nicht uninteressant war, dass die Änderung der Straßenverkehrsordnung
auch neue Bußgeldregelungen nach sich gezogen hat, die den meisten
Autofahrern/‑innen weniger vertraut sind, außer das durch die
Medien bekannte Handyverbot.
Wer
keine Freisprecheinrichtung hat, darf beispielsweise nur im Stand
bei abgeschaltetem Motor sein Handy bedienen. Aber auch Radfahrern
droht ein Bußgeld von 30 Mark, wenn sie während des Fahrens ihr Handy
benutzen.
Von
besonderem Interesse ist in Ettlingen auch und gerade der Kreisverkehr,
für den es ein neues Verkehrszeichen gibt, das immer in Verbindung
mit dem Vorfahrt-Gewährens-Schild auftritt. Ist der Kreisverkehr durch
diese beiden Schilder geregelt, blinkt man beim Einfahren nicht. Beim
Ausfahren aus dem Kreisverkehr muss man seinen Blinker betätigen.
Satt kann es werden, wer glaubt, er könne über die Mittelinsel fahren.
75 Mark als Bußgeld winken. Ausgenommen sind davon LKWs, die aufgrund
ihrer Abmessung den Kreisel nicht bewältigen können. Ein weiterer
Punkt auf der Neuerungsliste von Trudbert Lumpp war das Reißverschlussverfahren
bei Engstellen, das erst unmittelbar davor erfolgt.
Und
der grüne Pfeil, er erlaubt trotz roter Ampel, dass man rechts abbiegen
darf, doch zuvor muss man erst an der Haltelinie stoppen und darf
nur ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer abbiegen, sprich querende
Fußgänger haben "Vorfahrt".
Freie
Durchfahrt bei Einbahnstraßen haben die Pedaleure nicht, wie viele
glauben. Erst durch ein Zusatzschild dürfen sie auch in die Gegenrichtung
fahren. Wer einfach durchbrettert, muss mit 30 Mark, bei Gefährdung
mit 50 Mark rechnen.
Für
Belustigung bei den Teilnehmern an diesem Infoabend sorgte das Ausfüllen
der von Lumpp verteilten Theoriebögen, die für manch erfahrenen Autofahrer
nicht unbedingt einfach zu beantworten waren, bedingt auch durch die
Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung. Defizite in dieser Hinsicht
wurden durch den informativen und sehr lehrreichen Vortrag vom Inhaber
der Fahrschule am Stadtbahnhof ausgeräumt.
Quelle:
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Ettlingen vom 08. März 2001
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